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Versicherungswerte

Wer seinen Oldtimer versichern will, stößt auf verschiedene Begriffe, die den Wert eines Oldtimers bezeichnen. Sie können zwischen den nachfolgenden Versicherungswerten wählen und gestalten Ihre Kaskoversicherung ganz individuell nach Ihren Ansprüchen.

Marktwert

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeugs am Markt. D. h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit MwSt.-neutral und als Endpreis zu verstehen. Gemäß § 76 VVG (= Versicherungsvertragsgesetz) gilt der Marktwert als Taxe (festgesetzter Preis).

Wiederbeschaffungswert

Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus dem Haftungsrecht (§ 249BGB). Es ist die Summe, die der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges und gleichartiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (inkl. MwSt.) – dafür bezahlt werden muss.

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert ist der Preis, der aufgewendet wurde um das Fahrzeug in den jetzigen Zustand zu bringen. D. h. die Anschaffungskosten für das Fahrzeug und die Restaurationskosten ergeben den Wiederherstellungswert. Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.
Der Wiederherstellungswert spiegelt nicht die Marktsituation wieder, denn erfahrungsgemäß lassen sich nur selten die aufgebrachten Aufwendungen beim Verkauf erzielen.

Wir versichern den Wiederherstellungswert:

Der Marktwert reicht oft nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten im Schadenfall auszugleichen.  Wir schließen diese Lücke und bieten Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten bis zum versicherten Wiederherstellungswert.

  • Bis maximal 500.000 EUR
  • Im Rahmen der Vollkaskodeckung
  • Teilkasko-Tatbestand "Brand"
  • Bei Diebstahlschäden wird der Marktwert gezahlt