Restaurierungsversicherung
Die neue Restaurierungsversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Brand-, Unwetter- oder Diebstahlschadens. Bereits während der privaten Wiederherstellungsarbeiten ist Ihr Liebhaberstück abgesichert.
Versicherbare Fahrzeugarten und Gegenstände
- PKW
- Kräder
- Sonstige Fahrzeuge nach besonderer Vereinbarung
- Abmontierten Teile bzw. Ersatzteile für die Restaurierung
Abschluss - Voraussetzungen
- Das Fahrzeug-Mindestalter beträgt 30 Jahre
- Das Fahrzeug ist nicht zugelassen
- Für das Fahrzeug wurde kein rotes Oldtimerkennzeichen zugeteilt
- Classic-Data Kurzbewertung mit Ermittlung des Marktwertes ohne Zustandsnote
- Fahrzeugstandort in einem privaten Einstellraum, wie z. B. Einzel-, Sammelgarage oder Halle
- Es handelt sich um eine private Restaurierung (kein Versicherungsschutz bei gewerblicher Restauration)
Sonstiges
- Die maximale Versicherungsdauer beträgt 24 Monate, bei vorzeitiger Fertigstellung wird die unverbrauchte Prämie zurückerstattet.
- Die generelle Selbstbeteiligung beträgt 500 EUR je Schadenfall
- Abschluss als eigenständiger Vertrag
- Der Transport zum Lackierer, Werkstatt, Autosattler etc. ist ebenfalls versichert.
- Befindet sich das Fahrzeug während der Vertragsdauer in der Obhut einer Lackiererei, Werkstatt, Autosattler etc. besteht kein Versicherungsschutz. D. h. der Versicherungsschutz ist für diesen Zeitraum unterbrochen.
Leistungsarten
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Glasbruch
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Marderbiss an der Verkabelung
- Mut- und böswillige Handlungen (Vandalismus)
- Transportmittelunfall
- Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (außer bei Alkohol, Drogen und grob fahrlässiger Herbeiführung von Diebstahl)
- Vorsorgeversicherung
Im Schadenfall wird eine Wertsteigerung bis zu 10% berücksichtigt
Sonderbedingung - Restaurierungsversicherung
Hier können Sie sich die Sonderbedingung der Restaurierungsversicherung herunterladen
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