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Vereinshaftpflicht

Was für jeden Betrieb die Betriebshaftpflicht, ist für den Verein die "Vereins-Haftpflicht-Versicherung". Diese wird individuell nach dem Satzungszweck und den Tätigkeiten des Vereins abgeschlossen. Sie gewährt dem Verein Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines Schadenereignisses von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Da es sich in der Regel um unvorhersehbare Schäden handelt, die durch Unvorsichtigkeit - Unkenntnis - Fahrlässigkeit - eintreten und die der Höhe nach nicht begrenzbar sind (§ 276 BGB), gehört die Haftpflichtversicherung zum absoluten "Muss" für jeden Verein.

Haftpflichtversicherung für einen Verein

Es können z. B. versichert werden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden 
  • Mietsachschäden
  • Bearbeitungsschäden

Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz 

  • auf die Prüfung des Haftpflichtanspruches privatrechtlichen Inhalts
  • die Befriedigung der berechtigten Ansprüche und 
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche, denn
    ohne Verschulden - keine Haftung

Schadenbeispiele

  • Der Vorstand des Oldtimervereins veranlasst bei einem Grillabend für dieVereinsmitglieder den Einsatz eines nicht ausreichend gewarteten Gasgrills. Der Gasgrill explodiert und verletzt dabei zufällig fremde Anwesende.
  • Ein Vorstandsmitglied eines Oldtimervereins organisiert einen Wandertag für die Vereinsmitglieder und legt eine Wanderroute fest, die zum Teil durch unwegsames Gelände führt. Ein Vereinsmitglied stürzt und verletzt sich am Knöchel.
  • Der Vorstand eines Oldtimervereins organisiert einen Clubabend in einer Waldhütte mit Lagerfeuer. Das Lagerfeuer wird nach Beendigung nicht ordnungsgemäß gelöscht und entzündet sich im Morgengrauen von selbst. Durch Funkenflug brennt die Hütte ab.

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen zur Vereins-Haftpflicht-Versicherung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung Angebot anfordern.