
Die Rechtsschutzversicherung ist im täglichen Leben bereits sehr häufig vorhanden.
Im Vereinsleben findet sie erst Beachtung, wenn zur Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche rechtsanwaltliche oder gerichtliche Hilfe benötigt wird und der Vorstand dann vor der Frage steht, ob er es verantworten kann, den Verein mit den Kosten zu belasten.
Die Vereinsrechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten der Inanspruchnahme des eigenen Rechtsanwalts sowie des gegnerischen Anwalts, wenn der Verein mit
seiner Schadenersatzforderung nicht durchdringt. Hinzu kommen die Gerichtskosten, Zeugengebühren, Sachverständigengebühren sowie Kosten der Nebenklage.
Besonderer Hinweis:
Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als
Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges
zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
Folgende Leistungen können versichert werden:
Zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Personen-, Sach- oder Vermögens-
schäden, welche die gesetzlichen Vertreter, die Angestellten oder die Mitglieder des
Vereins bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit für den Verein erleiden.
Für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift
des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts.
Für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen sowie die daran geknüpften Sozialversicherungsverhältnisse. Dieses wird für den Verein immer dann interessant, wenn er Mitglieder oder Fremde in einem Dienstverhältnis oder einem dienstähnlichen Verhältnis beschäftigt.
Bei Fragen zur Rechtsschutzversicherung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung Angebot anfordern.