
Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Fahrzeug zuzulassen. Was ist ein Euro-Kennzeichen? Was bedeutet 07er-Kennzeichen? Antworten zu folgenden Kennzeichen finden Sie hier:
Seit dem 1.11.2000 werden ausschließlich Euro-Kennzeichen ausgegeben. Sofern das Fahrzeug mit einem Euro-Kennzeichen ausgestattet ist, benötigt man für Fahrten innerhalb der EU und der Schweiz kein separates Nationalitätszeichen (D-Schild).
Für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird auf Anfrage ein Kurzzeitkennzeichen (gem. §16 FZV) erteilt. Die Dauer des Kurzzeitkennzeichens beträgt 5 Tage. Der Ablauftag wird durch Einprägung auf der rechten Seite, durch drei untereinander geschriebene Zahlen sichtbar gemacht.

Wollen Sie Ihren Veteran nur zu besonderen Anlässen auf öffentlichen Straßen fahren oder sind Sie glücklicher Besitzer von mehreren automobilen Raritäten,
dann erteilt Ihnen die Zulassungsstelle eine rote Nummer.
Sie können dieses Schild abwechselnd für verschiedene Fahrzeuge nutzen.
Es ist allerdings nur für die folgenden Fahrten einsetzbar:
Keinesfalls sollten Sie das rote Dauerkennzeichen für Spritztouren nutzen.
Dies ist ein Verstoß gegen die StVZO und kann Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat in der FZV ein Mindestalter von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist der Erstzulassungstag, nicht das Baujahr.
Für die Einstufung als Oldtimer ist eine spezielle Begutachtung erforderlich. Diese Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.
Für das 07er-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von 192 EUR (PKW oder LKW) bzw. 46 EUR (Motorrad).


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Die Saisonkennzeichen machen Schluss mit den zweimal jährlichen Laufereien zur Zulassungsstelle und immer neuen Versicherungsabschlüssen. Sie entscheiden einmal im Voraus, für welchen Zeitraum im Jahr sie Ihren Oldtimer zulassen wollen. Das muss für mindestens zwei Monate sein, können aber auch elf sein. Der Zeitraum ist auf dem Schild vermerkt. Die Versicherungsprämie und die Steuer werden nur für diese Zeitdauer berechnet.
Der Gesetzgeber hat die Verwendungsmöglichkeiten wie folgt vorgegeben:
§ 28 Fahrzeugzulassungsverordnung verweist in Bezug auf die zulässige Verwendung ausschließlich auf § 16 FVZ, welche die Verwendung der roten Dauerkennzeichen für (Teile-) Hersteller, Werkstätten und Händler regelt.
Weitere Verwendungsmöglichkeiten, z. B. gemäß den Richtlinien des roten Oldtimerkennzeichens, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, so das die Kennzeichen nur an (Teile-)Hersteller, Händler und Werkstätten erfolgen darf.